Prämienverbilligung Krankenkasse
Die Ausgleichskasse Solothurn stellt in der Regel allen Personen, die aufgrund der ausgewerteten Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, automatisch ein Antragsformular zu (IPV = Individuelle Prämienverbilligung). Bitte beachten Sie die verbindlichen Termine!
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte direkt die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn:
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
Individuelle Prämienverbilligung IPV
Allmendweg 6
4528 Zuchwil
Tel. 032 686 22 09
Mail: info@akso.ch