Hundesteuern
Die Hundesteuern werden per Stichtag 1. April fakturiert. Die Abgaben sind jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Gemeinde verrechnet den Haltern sowohl die Hundesteuer der Gemeinde von Fr. 80.- als auch die Hundesteuer des Kantons von Fr. 35.-, also total Fr. 115.- pro Hund und pro Jahr.
Kennzeichnung und Registrierung
Alle meldepflichtigen Hunde müssen durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank „AMICUS“ registriert werden.
Meldepflicht
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat diesen der Gemeindeverwaltung mit Angabe der Mikrochipnummer zur Aufnahme in die Bezugsliste anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.
Haftpflichtversicherung
Mit der Anmeldung eines Hundes ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu erbringen (§ 7 des Hundegesetzes). Die Haftpflichtversicherung muss die Risiken der Hundehaltung einschliessen und sowohl die Haftpflicht des Halters oder der Halterin als auch die derjenigen Person abdecken, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt (§ 10 des Hundegesetzes).
Bewilligungspflicht
Hunde der folgenden Rassen (mit Abstammungsnachweis) dürfen nur mit Bewilligung des Kantons erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier (Pit Bull), Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro. Halter eines Hundes erwähnter Rassen haben uns bei der Zahlung der Hundesteuer die kantonalen Bewilligungsdokumente vorzuweisen.
Gesetz über das Halten von Hunden (Kanton Solothurn)