eUmzug – elektronische Umzugsmeldung
eUmzug – Umzug & Adressänderung online melden
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit einem Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Ausländische Staatsangehörige können den Dienst mit wenigen Ausnahmen auch nutzen. Sie müssen sich aber trotzdem noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anpassen zu lassen.
Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Meldungen können maximal 30 Tage vor dem effektiven Umzugsdatum über eUmzug gemeldet werden.
Gebühren
Die Nutzung von eUmzug ist kostenlos.
Die Gemeinden können anfallende Gebühren nachträglich in Rechnung stellen oder am Schalter verlangen. Insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen wird dies der Fall sein (z.B. Gebühren für Mutationen oder Ausstellung von Ausländerausweisen).
Das sollten Sie bereithalten
- Persönliche Angaben: So wie im Einwohnerregister eingetragen oder gemäss ihrem Reisedokument (Pass oder Identitätskarte).
- Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer AHVN13)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung.
Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) dürfen entsprechend abgedeckt werden. - Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung
- Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card) für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren
Wenn Sie Dokumente hochladen müssen, achten Sie darauf, dass Sie Vor- und Rückseite der Dokumente einscannen. Ein gutes Handyfoto genügt auch.
Für Schweizerinnen und Schweizer wird der Heimatschein von der Wegzugsgemeinde direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen am Schalter oder via eUmzug CH abmelden (bei persönlicher Abmeldung bitte Identitätskarte oder Pass resp. Ausländerausweis mitbringen).