Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit den Stimmzetteln in die im Stimmrechtscouvert vorgesehenen Fächer. Achten Sie darauf, dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint
Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
- Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.