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Wahl- und Abstimmungsdaten 2024

  • 3. März 2024
  • 9. Juni 2024
  • 22. September 2024
  • 24. November 2024

Informationen über die Wahlen/Abstimmungen des Kantons Solothurn

Weitere Informationen

Urnenstandort 

Öffnungszeiten

Hinweise


Gemeindeverwaltung

Sonntag, 10.00 – 11.00 Uhr

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und diejenigen des Bundes unter www.admin.ch

Mit der App «VoteInfo» kann das Abstimmungsgeschehen am Sonntag quasi live mitverfolgt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer können ab 12 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben. Die App VoteInfo ist für Android und iOS erhältlich.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Kuvert vorne nicht öffnen. Das Zustellkuvert darf auf der Vorderseite nicht geöffnet werden. Der «Reissverschluss» dient dem Wahlbüro zur Entnahme des Stimmrechtsausweises.
  3. Zum Öffnen Lasche auf der Rückseite «Zum Öffnen» vorsichtig aufreissen. Wahl und Abstimmungsmaterial entnehmen.
  4. Stimm-/Wahlzettel Stimm- und Wahlzettel ausfüllen und in das Fach ohne Sichtfenster legen.
  5. Stimmrechtsausweis Den Stimmrechtsausweis unterschreiben und in das Fach mit Sichtfenster stecken. Prüfen Sie, ob die Adresse der Gemeindeverwaltung im Fenster ersichtlich ist. Zustellkuvert zukleben.
  6. Wichtig ist, dass der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist. Bitte achten Sie darauf, dass das Couvert per Post rechtzeitig bei der Gemeinde eintrifft. Das Stimmrechtscouvert kann aber auch persönlich beim Gemeindebriefkasten beim Schulhaus sowie beim Pfarrschürli eingeworfen werden. Gemäss kantonalem Recht (§ 79 GpR) kann das briefliche Stimmrecht bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag ausgeübt werden. Die letzte Leerung erfolgt am Abstimmungssamstag um 18.00 Uhr.

Wenn Sie das Kuvert falsch geöffnet haben, erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Ersatzkuvert.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • wenn das Couvert nach 18.00 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungssonntag eingeworfen wird
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