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Schweizer Pass und Identitätskarte

 

Ab 1. März 2010 wurde der biometrische Pass 10 flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt. Das Antragsverfahren läuft deshalb nicht mehr über die Gemeinden! Bei den Gemeinden können keine Passanträge und keine Kombianträge bearbeitet werden.

 

Die Identitätskarten (ohne elektronisch gespeicherten Daten) können weiterhin bei den Gemeinden beantragt werden.

 

Gültigkeit der alten Ausweisgeneration

Die Pässe und die Identitätskarten der alten Generation behalten ihre Gültigkeit bis zu den angegeben Ablaufdaten.

 

Ausstellung einer Identitätskarte

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, damit ein Antragsformular ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann.

Dazu bringen sie folgende Unterlagen mit:

  • Der zu ersetzende Ausweis (falls vorhanden) / Identitätsnachweis
  • Ein aktuelles Passfoto, d.h. nicht älter als 6 Monate (ab Geburt); siehe Richtlinien unter www.schweizerpass.ch
  • Bei Verlust des Ausweises eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeibehörde
  • Bei Bedarf den Nachweis über das Sorgerecht bzw. die Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

 

Ausstellung eines Reisepasses (oder Kombiantrag)

Um einen Pass zu beantragen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

  • über das Internet unter www.schweizerpass.ch
  • telefonisch unter 032 627 63 70
  • oder direkt mit persönlicher Vorsprache beim Ausweiszentrum in Solothurn

Bei allen Antragsarten werden die notwendigen Daten erfasst, durch das Ausweiszentrum geprüft und ein Termin für die Biometriedatenerfassung vereinbart. Die Biometriedatenerfassung umfasst die Aufnahme des Gesichtsbildes, die digitale Erfassung zweier Fingerabdrücke (erst ab 12. Altersjahr) sowie die Unterschrift.

Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mitzubringen:

  • Der zu ersetzende Ausweis (falls vorhanden) / Identitätsnachweis
  • Bei Verlust des Ausweises eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeibehörde
  • Bei Bedarf den Nachweis über das Sorgerecht bzw. die Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

Zur Biometriedatenerfassung muss kein Foto mitgebracht werden.

An einem so genannten Biometrie-Checkpoint können Sie einsehen, welche Daten auf dem Chip gespeichert sind. Damit können Sie von Ihrem im Datenschutzgesetz vorgesehenen Recht auf Dateneinsicht Gebrauch machen. Gleichzeitig können Sie sich, zum Beispiel vor dem Antritt einer Reise, am Checkpoint versichern, dass Ihr biometrischer Pass funktioniert.

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer beantragen Sie den Pass bei Ihrer Schweizer Vertretung.

 

Gültigkeitsdauer

Erwachsene: 10 Jahre
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:   5 Jahre

 

Gebühren (Erwachsene)

Die Gebühren sind bei Antragstellung bar zu bezahlen.

Pass
CHF 145.00
Identitätskarte
CHF   70.00
Pass und Identitätskarte gemeinsam
CHF 158.00

Gebühren (Kinder und Jugendliche)

Pass
CHF  65.00
Identitätskarte
CHF  35.00
Pass und Identitätskarte gemeinsam
CHF  78.00

 

 Ausstellungsfrist

Sie erhalten den neuen Ausweis ca. 10 Arbeitstage nach Genehmigung des Antrages durch das Ausweiszentrum. Bei fehlenden Unterlagen oder wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, kann es zu einem zusätzlichen Behördengang kommen. Die Ausweise werden in der Regel per Einschreiben zugestellt.

 

Unmündige oder entmündigte Personen (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)

Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragstellung ebenfalls persönlich anwesend sein. Unmündige oder entmündigte Personen sind durch die sorgeberechtigte Person respektiv den Vormund zu begleiten. Die Begleitperson hat sich auszuweisen.

Zwingend notwendig bei Anträgen für Kinder (beim gemeinsamen Sorgerecht) ist die schriftliche Einwilligung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular "Einwilligungserklärung" (www.ausweiszentrum.so.ch) vorzuweisen. Falls vorhanden ist der Nachweis des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts vorzulegen.

 

Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei einer schweizerischen Polizeistelle angezeigt werden. Mit der Original Verlustmeldung kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden.

Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.

 

Provisorischer Pass

Wenn die Zeit zur Beantragung eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass beantragt werden. Die maximale Gültigkeit für einen provisorischen Pass beträgt 12 Monate. Das Ausweiszentrum in Solothurn erstellt in kurzer Frist einen provisorischen Pass, welcher dort persönlich abgeholt werden muss. Für die Beantragung eines provisorischen Passes sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie für den ordentlichen Pass.

Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum/Notpassstelle) abzugeben.

Der provisorische Pass kostet CHF 100.00 (plus allfällige Portokosten).

In ganz dringenden Fällen kann am Flughafen ein provisorischer Pass beantragt werden. Die Ausstellung eines provisorischen Passes am Flughafen kostet mindestens CHF 150.00.

 

Adresse und Erreichbarkeit des Ausweiszentrums 

Migration und Schweizer Ausweise
Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12 (5. Stock)
4509 Solothurn

Telefon: 032 627 63 70
Fax:        032 627 63 71
E-Mail: ausweiszentrum@ddi.so.ch
Homepage: www.ausweiszentrum.so.ch

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:    08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag                                                        08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 19.00 Uhr