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Die Hundegebühren werden per Stichtag 1. April fakturiert. Die Abgaben sind jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten.

Kennzeichnung und Registrierung

Alle meldepflichtigen Hunde müssen durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank „AMICUS“ registriert werden.

Meldepflicht

Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat diesen der Gemeindeverwaltung mit Angabe der Mikrochipnummer zur Aufnahme in die Bezugsliste anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.

Bewilligungspflicht

Hunde der folgenden Rassen (mit Abstammungsnachweis) dürfen nur mit Bewilligung des Kantons erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier (Pit Bull), Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro. Halter eines Hundes erwähnter Rassen haben uns bei der Zahlung der Hundesteuer die kantonalen Bewilligungsdokumente vorzuweisen.

Gesetz über das Halten von Hunden (Kanton Solothurn)

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