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Friedensrichter

 

Als Friedensrichter unserer Gemeinde amtet:
Herr David Pfister, Steinenbachstrasse 2, 5015 Erlinsbach SO
Telefon Privat       076 417 09 08, E-Mail: da.pfister@yetnet.ch

 

Zuständigkeit des Friedensrichters

 

I. Zivilsachen (inkl. Arbeitsrecht)
Als urteilender Richter
· wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und
· wenn der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt

 

Als Sühnerichter
· wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist

 

Bis CHF 5'000 kann der Friedensrichter ein Urteilsvorschlag unterbreiten

 

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden:

 

 

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung:

 

 

II. Strafsachen
Als urteilender Richter
· wenn es um eine Bussen-Verfügung wegen der Übertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)

 

Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre „Mein gutes Recht“, herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.

 

 

Bemerkung: Männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen.