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Das gesetzliche Erbrecht regelt, wer einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes hat. Unabhängig davon, ob ein Testament verfasst wurde oder nicht, gibt das Erbschaftsrecht somit vor, wer grundsätzlich am Erbe beteiligt ist und in welchem Ausmass der Erbanspruch besteht. Im folgenden Artikel sind alle wichtige Informationen zum Schweizer Erbrecht aufbereitet und alle wichtigen Fragen zum Thema für sie anschaulich beantwortet. Folgen Sie dazu dem Link auf die Webseite Erbrechtsinfo.ch: Schweizer Erbrecht

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